Psychotherapie: Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ob etwas dagegen spricht klären wir gerne im Einzelfall in einer Sprechstunde.
Private Krankenkassen und Beihilfe
Eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung oder durch die Beihilfestelle ist i.d.R. problemlos möglich.
Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Vertrag ab, ggf. muss der Differenzbetrag von Ihnen selbst beglichen werden. Bitte klären sie vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsdetails ab und bitten um die Zusendung eventuell notweniger Antragsformulare.
Selbstzahler
Sie können die Kosten der Therapie jederzeit auch selbst tragen. In diesem Fall sind Dauer und Gestaltung der Therapiesitzungen frei wählbar.
Die Abrechnung der Therapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie GOP (z.B. GOP 870 Verhaltenstherapeutisches Einzelgespräch zum Einzelpreis von 43,72€ multipliziert mit dem 2,8 fachen Steigerungsfaktor zum Gesamtpreis von 122,40€ für 50 Minuten Einzeltherapie).
Paartherapie und Familienberatung
Die Abrechnung für die Paar- und Familienberatung erfolgt auf Selbstzahlerbasis. Die genauen Kosten für 90 min Therapie/Beratung belaufen sich hierbei auf 150 Euro. Nach Absprache können längere Termine vereinbart werden.
Coaching / Beratung
Die Abrechnung des Coachings richtet sich je nach Aufwand. Da dies keine Heilbehandlung ist, beginnt der Preis hier bei 120 Euro pro 50min.
Kinder und Jugendpsychotherapie
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.
Die Abrechnung für Selbstzahler und Privatpatienten erfolgt wie zuvor beschrieben.